Bauleitung

Meine Tätigkeit als Bauleiter hilft Ihnen, ein mangelfreies und termingerechtes Benutzen Ihres Bauvorhaben zu erreichen. Durch einen unabhängigen bzw. externen Bauleiter ist gewährleistet, daß Planungsfehler des Architekten erkannt und geändert werden oder schadensträchtige Details nicht in einer "billigeren" Variante ausgeführt werden. Denn der externe Bauleiter muß hier intervenieren, da er in jedem Fall für die Herstellung eines Details auf der Grundlage eines Planungsfehlers haftbar gemacht würde. Ein bürozugehöriger (zum Architektenbüro) Bauleiter wird hier nicht in die Planung eingreifen, denn er haftet nicht persönlich für gebaute Fehler.
Nur ein externer Planer/Ausschreiber/Bauleiter der persönlich haftend ist und kein Interesse hat, die gerade eben ausreichende Lösung zu akzeptieren, kann hier, auch ohne ständiger Bedenkenträger zu sein, eine objektive und zusätzliche Kontrollstelle für schadensträchtige Details sein.

Laut dem Deutschen Ingenieurblatt vom November 2001 verursachen Bauträger und Generalunternehmer ca. 47,7% aller klassischen Bauschäden; dies ist eine Summe von ca. 5 Milliarden Euro. Die vier Schadensgruppen teilen sich wie folgt auf:


47,7% der Bauschäden durch Planung der Leistungsphasen 1-4 durch Architekten, Bau durch Bauträger und GU
27,2% der Bauschäden durch Planung der Leistungsphasen 1-8 durch Planungsbüros, Bauleitungsverträgen mit Bauleitung
12% der Bauschäden durch Planung der Leistungsphasen 1-4 durch ersten Planer, Ausführungsplanung und Bauleitung (LP 5-8) durch zweiten Planer
13,1% der Bauschäden durch Planung der Bauherren u./o. Baubetrieb und Bauleitungsvertrag mit externen Baubetrieb