SiGeKo

Ich übernehme als SiGeKo die entsprechenden Aufgaben während Planung und Realisierung des Bauvorhabens.

Dazu gehören:

  • Analysieren der Sicherheitsrisiken
  • Lösungsmöglichkeiten während der Planungsphase mit einbauen
  • SiGe-Plan-Erstellung
  • Benachrichtigung von Behörden
  • Einweisung der beteiligten Firmen
  • Kontrolle der Baustelle auf die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
  • Betriebsunterlagen erstellen

Seit dem 10. Juni 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft getreten. Seitdem werden per Gesetz die Belange an die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Aufgabenbereich des Bauherren (!) übertragen.
Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Hierfür wird dem Bauherr ein Teil der Verantwortung auferlegt und es ergibt sich eine Verpflichtung des Bauherren, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung zu treffen. Diese Leistungen werden im allgemeinen durch einen vom Bauherren beauftragten Baukoordinator erbracht.

Die Kosten für Leistungen als SiGeKo sind abhängig von Ausführungsart des Bauvorhabens und Umfang und Dauer der Baustelle. Ein verbindliches Angebot mit Angabe aller Leistungen wird verbindlich nach Anfrage erstellt.